Auswirkungen des Falls Jaber Albakr auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung

Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass der gesamte Fall Jaber Albakr, von der versuchten Festnahme in Chemnitz bis hin zu den Umständen des Selbstmordes, ein Schlag gegen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland ist, und inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass es eine Fehlentscheidung des Generalbundesanwaltes war, die Ermittlungen in dem Fall nicht schon am 7. Oktober 2016 an sich zu ziehen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra­ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/9971, Frage 25):

Ich stimme mit Ihnen überein, dass in diesem Fall allem Anschein nach gravierende Fehler gemacht wurden. Der Sachverhalt muss von den zuständigen Stellen schnell und umfassend aufgeklärt und aufgearbeitet werden.

Was Ihre Einschätzung zur Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt angeht, so teile ich Ihre Einschätzung nicht. Der Generalbundesanwalt konn­te am 7. Oktober 2016 die Ermittlungen noch gar nicht an sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am Freitag, den 7. Oktober 2016, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB einge­leitet. Die Verfolgung von Straftaten nach § 89a StGB ist grundsätzlich Aufgabe der Landesstaatsanwaltschaf­ten. Die Übernahme eines Ermittlungsverfahrens durch den GBA ist nur im Fall des Vorliegens einer besonde­ren Bedeutung möglich. Bis zur Mitteilung der Menge und der Art des aufgefundenen Sprengstoffs bestanden keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine solche besondere Bedeutung. Erst mit der Mitteilung dieser Erkenntnisse am Nachmittag des 9. Oktober 2016 bestand ein Anfangsverdacht einer in die Zuständigkeit des GBA fallenden Straftat. In unmittelbarer Folge dieser Mitteilung leitete der Generalbundesanwalt beim Bun­desgerichtshof am Nachmittag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein und übernahm das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden.

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