Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern im bisherigen Jahr 2024

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2024 auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 25. Juni 2024

Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2024 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle erlassen. Danach erfolgt ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie enge Partnerländer seit dem 1. September 2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (AGG 33). Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben, soweit bereits vorliegend werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.

Infolge der Unterstützung Deutschlands für die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, ist die Ukraine weiterhin nicht nur das Drittland mit dem höchsten Genehmigungswert, sondern auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert an sich. Vom kumulierten Gesamtwert der im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 18. Juni 2024 erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 in Höhe von 7.475.150.803 Euro (davon Kriegswaffen 5.516.225.416 Euro, sonstige Rüstungsgüter 1.958.925.387 Euro), entfallen allein 4.876.965.534 Euro und damit 65 Prozent auf die Ukraine. Der kumulierte Gesamtwert für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Ukraine, der Republik Korea und Singapur entspricht mit 6.795.730.167 Euro einem Anteil von 91 Prozent am Gesamtwert. Somit entfällt ein Anteil von 9 Prozent des im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 18. Juni 2024 erteilten Gesamtwertes auf sonstige Drittländer.

Die weiteren anteiligen fragegegenständlichen Werte für Einzelausfuhrgenehmigungen und den Meldewerten der AGG 33 nach Ländergruppen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Die zehn Länder mit dem höchsten Einzelgenehmigungswert für Rüstungsgüter im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 18. Juni 2024 sind Algerien (42.239.066 Euro), Brasilien (44.754.840 Euro), Griechenland (85.727.255 Euro), Indien (153.747.451 Euro), Katar (100.002.430 Euro), Saudi-Arabien (132.477.465 Euro), Singapur (1.208.308.850 Euro), Ukraine (4.876.965.534 Euro), Vereinigte Arabische Emirate (51.213.543 Euro), Vereinigte Staaten von Amerika (87.796.601 Euro) und Vereinigtes Königreich (34.625.325 Euro).

Die zehn Länder mit den höchsten kumulierten Gesamtwerten für Rüstungsgüter im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 18. Juni 2024 ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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