Gesamtwert der Einzelgenehmigungen für den Rüstungsgüterexport im Jahr 2024
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert den Wert für Kriegswaffen sowie die Gesamtwerte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2024 auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder und Drittländer (bitte zusätzlich zu den jeweiligen Gesamtwerten der Gruppen auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen auflisten)?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 27. März 2024
Innerhalb der gegebenen Frist nach Anlage 4 IV Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (fünf Arbeitstage) war es leider nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten. Einer Fristverlängerungsbitte wurde widersprochen.
Für die Beantwortung sind Auswertungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich, die noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Im Rahmen der Erstellung der Antwort auf Ihre Frage wurden Fehler in der Datenerfassung identifiziert, die nunmehr überprüft und korrigiert werden müssen. Infolgedessen war auch eine teilweise Beantwortung Ihrer Frage innerhalb der geltenden Frist nicht möglich. Nach Klärung des Sachverhalts, erfolgt heute die Korrektur der Daten im BAFA. Die korrekten Daten können jedoch erst morgen durch das BAFA an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übermittelt werden. Infolgedessen verzögert sich die Erstellung des Antwortentwurfs. Die interne Abstimmung sowie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung können erst im Anschluss erfolgen.
Die zuständige Arbeitseinheit ist parallel mit der Beantwortung der zwei Kleinen Anfragen der Gruppe BSW zum Thema „Deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel“ auf Bundestagsdrucksache 20/10539, (verlängerte) Beantwortungsfrist zum 9. April 2024 sowie zum Thema „Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/10536, Beantwortungsfrist zum 2. April 2024., erneute Fristverlängerung bis 9. April 2024 erbeten, gebunden.
Die Bundesregierung wird die umfassende Antwort auf Basis der korrigierten Daten weiterhin prioritär behandeln und so schnell wie möglich
als Korrektur zu dieser Antwort nachliefern.1
1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 20/11038.

