Rechtsstellung von Stabsoffizieren verschiedener NATO-Länder in der militärischen Kommandozentrale MHQ CTF Baltic in Rostock

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die an die militärische Kommandozentrale MHQ CTF Baltic (Maritime Headquarter, Commander Task Force Baltic) in Rostock entsandten Stabsoffiziere aus
den NATO-Ländern Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen und Schweden, und plant die Bundesregierung sicherzustellen,
dass sich die an die militärische Kommandozentrale MHQ CTF Baltic (Maritime Headquarter, Commander Task Force Baltic) in Rostock entsandten Stabsoffiziere aus NATO-Ländern im Fall
von Straftaten vor der deutschen Justiz verantworten müssen, vor dem Hintergrund, dass beispielsweise bei Verfahren gegen in Deutschland stationierte US-Militärangehörige gemäß des  Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut aus dem Jahr 1951 und der Sonderregelung für Deutschland, der zufolge die Bundesrepublik in der Regel auf das Vorrecht verzichtet, Prozesse gegen ausländische Militärangehörige zu führen, die sich strafbar gemacht haben wie etwa im Fall der Tötung des 28-jährigen Wittlicher Bürgers Michael Ovsjannikov im August 2023, die einem US-Soldaten der Spangdahlem Air Base zur Last gelegt worden ist, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 4. November 2024

Die Rechtsstellung der Angehörigen ausländischer Streitkräfte im Maritime Headquarter, Commander Task Force Baltic (MHQ CTF Baltic) beruht auf den einschlägigen völkerrechtlichen Verträgen, unter anderem bilateralen Streitkräfteaufenthaltsabkommen und Notenwechseln zum NATO-Truppenstatut aus den 90er Jahren, sowie dem Völkergewohnheitsrecht. Aus diesen Regelungen ergibt sich auch die Reichweite der Zuständigkeit deutscher Strafjustiz.


Foto: „NATO Secretary General Mark Rutte meets with Boris Pistorius, Minister of Defence of Germany“ by NATO. To view a copy of this license, visit https://www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pictures/images_mfu/2024/11/04a-trip-sg-germany/241104a-008.jpg. Unverändert.

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