Aktivitäten der Bundesregierung betreffs WikiLeaks-Gründer Julian Assange

Inwieweit hat die Leitung des Auswärtigen Amts (Bundesministerin, Staatsministerinnen und Staatsminister, Staatssekretärin und Staatssekretär) die Situation des Journalisten und WikileaksGründers Julian Assange – insbesondere dessen Verfolgung und anhaltende Inhaftierung – bei Gesprächen mit Vertreter/innen der betroffenen Regierungen (Großbritannien, USA) seit dem 8. Dezember 2021 zum Gegenstand (z. B. dessen sofortige Freilassung sowie Nicht-Auslieferung an die USA) gemacht (bitte die letzten acht Gespräche tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen auflisten), vor dem Hintergrund, dass sich Annalena Baerbock vor ihrem Amtsantritt der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer angeschlossen hat, die die schwerwiegenden Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten – kritisieren und die sofortige Freilassung von Julian
Assange gefordert haben (www.abgeordnetenwatch.de/profile/annalena-baerbock/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-fall-julian-assange)?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 9. Juni 2022

Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess gegen Julian Assange weiterhin aufmerksam. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

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