Schließung bestimmter deutscher Institutionen in der Türkei im März 2016 aufgrund von Kenntnissen zu geplanten Anschlägen

Auf Grundlage welcher eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Kenntnisse auf geplante Anschläge hat die Bundesregierung im März 2016 die deutschen Einrichtungen in der Türkei (die Botschaft in Ankara, das deutsche Generalkonsulat in Istanbul sowie die deutschen Schulen in beiden Städten) schließen lassen, was die türkischen Behörden in Istanbul als Panikmache kritisiert hatten (AFP vom 23. März 2016), und inwieweit konnten sich die eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Kenntnisse auf konkrete Hinweise anderer Nachrichtendienste stützen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 4. April 2016

Das Auswärtige Amt hat die Antwort der Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer vom 4. April 2016 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Von der Veröffentlichung auf einer Bundestagsdrucksache wird abgesehen. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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