Äußerungen der Bundesminsterin Annalena Baerbock auf der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg am 24. Januar 2023
Ist die Erklärung von Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock auf der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg am 24. Januar 2023 „Wir führen Krieg gegen
Russland und nicht gegeneinander“ (KNA vom 24. Januar 2023) als Kriegserklärung zu verstehen, bei der es sich nach dem klassischen Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Kriegspartei handelt, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt, wenn nicht, warum nicht (bitte begründen), und wenn ja, mit welchen Bündnispartnern ist die gegen
Russland ausgesprochene Kriegserklärung und der Eintritt des Kriegszustands abgesprochen?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. Februar 2023
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und der europäischen Friedensordnung. Bei ihrem Austausch mit Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 24. Januar 2023 betonte die Bundesministern des Auswärtigen, Annalena Baerbock, dass Deutschland und seine europäischen und transatlantischen Partner vor dem Hintergrund dieses Krieges zusammenhalten müssen.
Die Unterstützung der Ukraine bei der Ausübung ihres in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Selbstverteidigungsrechts macht Deutschland nicht zu einer Kriegspartei.