Behandlung der Sprachen von Minderheiten in der Ukraine

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung großes Interesse an einer stabilen und demokratischen Ukraine hat (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/bilaterale-beziehungen/202760) – die nach meiner Auffassung bestehende Ungleichbehandlung der Sprachen von Minderheiten in der Ukraine durch das Sprachengesetz, das das Ukrainische quasi als die einzige Sprache im öffentlichen Raum des Landes festschreibt und neben Einschränkungen der Sprachen der Minderheiten, die zu den Amtssprachen der EU gehören (z. B. Polen, Ungarn und Slowaken), insbesondere Restriktionen gegenüber der russischsprachigen Minderheit in der Ukraine vorsieht (www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/ukrainisch-pflicht-schule-ukraine-100.html), eine Verletzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarats, und inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in dem am 16. Januar 2021 in Kraft getretenen Sprachengesetz, bei dem in Artikel 30 alle dienstleistenden Unternehmen in der Ukraine verpflichtet werden, bei der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden ausschließlich die ukrainische Sprache zu verwenden, es sei denn, es gebe eine anderslautende Anfrage der Kundschaft in Bezug auf die anzuwendende Sprache, eine Verletzung der internationalen Verpflichtungen der Ukraine zum Schutz von Minderheitensprachen (dpa vom 2. Dezember 2020)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Das Gesetz über die „Gewährleistung der Funktion des Ukrainischen als Staatssprache“ ist am 25. April 2019 vom ukrainischen Parlament verabschiedet worden. Sein zentrales Anliegen ist die Stärkung und Verbreitung der ukrainischen Sprache. Wie die Venedig-Kommission des Europarats in ihrem Gutachten 960/2019 dargelegt hat, wird die Förderung der Landessprache grundsätzlich als legitimes Ziel anerkannt, wobei dem Minderheitenschutz eine herausgehobene Bedeutung zukommt.

Um dem Minderheitenschutz noch besser zu entsprechen, wurden am Gesetz Änderungen vorgenommen. Da die rechtsstaatliche Überprüfung des Sprachengesetzes vor dem ukrainischen Verfassungsgericht noch nicht abgeschlossen ist, wartet die Bundesregierung zunächst den Ausgang dieses Verfahrens ab.

Im Übrigen teilt die Bundesregierung die in der Fragestellung dargelegte Auffassung, dass die gemeinsamen Werte des Europarats Maßstab unseres Handelns und Verpflichtung aller Mitgliedstaaten des Europarats sind.

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