Einfrieren von EU-Vorbeitrittshilfen

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Vorbeitrittshilfen nur eingefroren werden können, wenn gleichzeitig auch die Verhandlungen an sich gestoppt werden, und worin sieht die Bundesregierung – vor dem Hin­tergrund, dass laut Erweiterungs- und Nachbarschaftskom­missar Johannes Hahn bereits einzelne Programme eingestellt wurden, wo es keine entsprechenden Fortschritte gab (etwa im rechtsstaatlichen Bereich) und angesichts der Entwicklungen in der Türkei der letzten Jahre (vor allem nach dem geschei­terten Putschversuch) – den konkreten Erfolg der Maßnahmen der EU-Vorbeitrittshilfen, die in die Bereiche Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieentwicklung, Bildung und Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft geflossen sind (www.bundespresseportal.de/international/27-international/eu-fordert-tuerkei-auf-ueberzogene-aussagen-und-aktionen-zu-unterlassen-eu-tuerkeiabkommen.html)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/11681, Frage 14):

Die Vorbeitrittshilfen sind für den Zeitraum 2014 bis 2020 rechtlich verbindlich in der sogenannten IPA-II-Verordnung geregelt (Instrument for Pre-Acces­sion Assistance) und an die Beitrittsverhandlungen ge­knüpft. Solange Beitrittsverhandlungen laufen, sollen Vorbeitrittshilfen gezahlt werden.

Die Verordnung enthält – anders als die frühere IPA-I-Verordnung – keine Suspendierungsklausel. Aller­dings sieht die IPA-II-Verordnung die Möglichkeit vor, bei entscheidenden politischen Veränderungen Zuwei­sungen anzupassen. Das heißt, eine Suspendierung von Einzelprojekten durch die mit der Durchführung beauf­tragte EU-Kommission ist möglich. Dabei sind aller­dings die für die jeweiligen Projekte gegebenenfalls ein­gegangenen vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, also zum Beispiel Kündigungsfristen oder Ähnliches.

Die von Ihnen in Ihrer Frage angesprochenen Aussa­gen von EU-Kommissar Johannes Hahn, es seien Mittel „reduziert“ worden, beziehen sich auf solche Anpassun­gen auf der Projektebene. EU-Kommissar Hahn schlägt vor, einzelne Projekte im Rechtsstaatsbereich wegen Umsetzungsdefiziten einzustellen.

Die Bundesregierung begrüßt, dass die Kommission die Effizienz und Effektivität von IPA-Maßnahmen regel­mäßig überwacht, gerade auch im Rechtsstaatsbereich. Um die Mittel besser zu fokussieren, wurde bereits seit 2014 etwa ein Drittel der IPA-Mittel in den Rechtsstaats­bereich zugewiesen. So unterstreichen wir die besondere Bedeutung der Anpassungsmaßnahmen in diesem Be­reich. Die Bundesregierung strebt an, dass dabei auch die Zusammenarbeit mit unabhängigen Akteuren der Zivil­gesellschaft gestärkt wird.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach den Umsetzungs­erfolgen: In diesem Jahr findet die sogenannte Halbzeitüberprüfung der EU-Außenfinanzierungsinstrumente statt. Gegen Ende des Jahres wird die Kommission einen ausführlichen Bericht zur IPA-Umsetzung vorlegen, der die Ergebnisse und die Wirksamkeit des Instruments de­tailliert bewertet. Dieser Bericht wird dann in die weitere Bewertung der Bundesregierung einfließen.

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