Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter der Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen im Jahr 2024
Für welche Rüstungsgüter wurden im Jahr 2024 Einzelausfuhrgenehmigungen für die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen erteilt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/12484; bitte getrennt unter Angabe der Ausfuhrlistenposition (AL-Position) bzw. Kriegswaffenlistennummer (KWL-Nummer) sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und welcher Genehmigungswert für Rüstungsgüter entfiel jeweils auf
die drei Hauptempfängerländer der Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen im Jahr 2024?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 22. August 2024
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2024 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können.
Aufgrund der Güter- und Dimensionsvielfalt in den unterschiedlichen Ausfuhrlistenpositionen (AL-Positionen) ist eine Angabe von Stückzahlen dort nicht angezeigt.
Zur Beantwortung des ersten Frageteils werden die vom 1. Januar bis einschließlich 15. August 2024 für in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen ansässige Antragsteller erteilten fragegegenständlichen Genehmigungen getrennt nach sonstigen Rüstungsgütern und Kriegswaffen ausgewiesen.
Die fragegegenständlichen Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter umfassen die nachfolgenden Ausfuhrlistenpositionen (AL-Position).

Die fragegegenständlichen Genehmigungen für Kriegswaffen umfassen die nachfolgenden Nummern der Kriegswaffenliste (KWL).

Die auf die jeweiligen drei Hauptempfängerländer entfallenden fragegegenständlichen Genehmigungswerte für Rüstungsgüter ergeben sich aus der folgenden Tabelle.


