Einstufung von Alexej Nawalny durch Amnesty International

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Alexej Nawalny nicht länger als „gewaltlosen politischen Gefangenen“ wertet, weil er konkrete Äußerungen unter anderem im Rahmen rechtsextremer und monarchistischer Aufmärsche getätigt habe, die „an der Grenze zur Verteidigung von Hass“ gelegen hätten und „im Widerspruch zur Definition eines politischen Gefangenen“ stehen (www.tagesschau.de/ausland/asien/nawalny-russland-amnesty-international-101.html)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Der Richterspruch im Fall Nawalny beruht auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits 2017 als „willkürlich“ und politisch motiviert bezeichnete. Am 16. Februar hat der EGMR in einer einstweiligen Anordnung Russland aufgefordert, Alexej Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Russland muss seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, hatte im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits am 3. Februar eine Freilassung Nawalnys sowie aller Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten gefordert, die inhaftiert wurden, weil sie von ihrem Versammlungsund Meinungsäußerungsrecht Gebrauch gemacht haben.

Auch Amnesty International hat klargestellt, an der Kritik der ungerechtfertigten Verhaftung und willkürlichen Verurteilung Nawalnys durch die russische Justiz weiter festzuhalten, und seine Freilassung gefordert.

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