Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Israel seit August 2024
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden seit August 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel erteilt (bitte
neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter pro Monat auflisten, sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und sieht die Bundesregierung in dem wiederholten Beschuss der UN-Friedenstruppen UNIFIL im Libanon durch die israelische Armee sowie der Kriegsführung der israelischen Armee mit mittlerweile mehr als 42.000 Toten im Gazastreifen, davon in großer Zahl Frauen und Kinder, ein völkerrechtskonformes Vorgehen, das die Genehmigung weiterer Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an Israel rechtfertigt vor dem Hintergrund, dass UN-Generalsekretär Antonio Guterres die große Anzahl ziviler Opfern aktuell im nördlichen Gazastreifen verurteilt, alle Konfliktparteien nachdrücklich auffordert, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten und feststellt, „Angriffe auf Friedenstruppen verstoßen gegen das Völkerrecht“ und „können ein Kriegsverbrechen darstellen“ (Reuters und AFP vom 14. Oktober 2024), der französische Präsident Emmanuel Macron einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel fordert (dpa vom 5. Oktober 2024) und Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez die EU-Staaten dazu aufruft, das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Israel auszusetzen, um das Vorgehen Israels im Gazastreifen und im Libanon zu sanktionieren (Reuters vom 14. Oktober 2024)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 23. Oktober 2024
Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. In jedem Einzelfall findet eine güterbezogene Abwägung statt, in die u. a. Erwägungen zu Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht, aber auch zur Ausübung des völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, einfließen. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat unser System der sorgfältigen Einzelfallprüfung ausdrücklich im Rahmen des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Nicaragua anerkannt und von der Anordnung weiterer Maßnahmen abgesehen.
Die Bundesregierung steht angesichts der von der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 vom Gazastreifen aus durchgeführten Terrorangriffe, des anhaltenden Beschusses der Hamas aus Gaza und der Hisbollah aus Libanon auf Israel sowie der Bedrohung Israels durch den Iran solidarisch an der Seite Israels. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich im Einklang mit dem Völkerrecht gegen bewaffnete Angriffe zu verteidigen und das Leben der eigenen Bevölkerung zu schützen. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich und gemeinsam mit internationalen Partnern für Deeskalation und den Abschluss eines Abkommens zur Freilassung der Geiseln und eines Waffenstillstandes in Gaza ein.
Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Die Bundesregierung fordert Israel dazu auf, derartigen Hinweisen nachzugehen und die Aufklärung sicherzustellen. Des Weiteren fordert die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowohl in direkten Gesprächen mit Israel als auch öffentlich ein. Sie hat Israel mehrfach dazu aufgerufen, mehr humanitäre Hilfe in Gaza zuzulassen und ein funktionierendes System zur Koordinierung und Sicherung humanitärer Helferinnen und Helfer vor Ort zu etablieren. Dies wird die Bundesregierung auch weiterhin tun.
Der wertmäßige Umfang der erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter seit August 2024 beträgt 94.052.394 Euro.
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