Erteilung der finalen Genehmigung für den Export eines U-Boots an Israel

Trifft es zu, dass die finale Genehmigung für den Export eines U-Boots an Israel noch aussteht, da erst eine von zwei für die Ausfuhr von Kriegswaffen erforderlichen Genehmigungen erteilt wurde, wie die deutsche Verteidigung bei der Anhörung im Verfahren gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorgetragen und das Gericht in seiner Entscheidung berücksichtigt hat (https://webtv.un.org/en/asset/k11/k11f8yi2wu; www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/193/193-20240430-ord-01-00-en.pdf), vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Deutschen Bundestag mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 über die abschließende Genehmigungsentscheidung des Bundessicherheitsrats für die Ausfuhr eines U-Boots nach Israel informierte (Ausschussdrucksache 20(9)336), und inwieweit hat sich der Gesamtwert für die Rüstungsexportgenehmigungen für Israel für das Jahr 2023 (326,5 Mio. Euro) ggf. verändert, vor dem Hintergrund, dass diese Exportgenehmigung für dieses Jahr bislang nicht statistisch erfasst wurde (dpa vom 17. Januar 2024)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 10. Mai 2024

Wie die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof vorgetragen hat, trifft es zu, dass zwar eine Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) erteilt wurde, jedoch noch nicht die ebenfalls für die Durchführung der Ausfuhr erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Die statistische Erfassung der Genehmigung des Gesamtvorgangs erfolgt erst mit der Erteilung der AWG-Genehmigung, da erst zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für die Ausfuhr vorliegen und der statistisch relevante Wert feststeht. Der Gesamtwert der Rüstungsexportgenehmigungen für das Jahr 2023 verändert sich daher im Zusammenhang mit dem U-Boot nicht.

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