Freigabe der Aufklärungsergebnisse der Tornado-Flugzeuge

Aus welchen Gründen wurden Aufklärungsergebnisse der deutschen Tornado-Luftfahrzeuge nach einer nationalen Auswertung nicht durch das dafür zuständige national geführte deutsche Kontingent in Incirlik (Türkei) freigegeben, und wie oft hat der hochrangige deutsche Offizier („RedCard-Holder“) im taktischen Luftwaffenhauptquartier in Al Udeid (Katar) zur Gewährleistung der Mandatskonformität des Einsatzes deutscher Tornado-Flugzeuge von seinem „Veto-Recht“ Gebrauch gemacht, damit nur Erkenntnisse weitergegeben werden, die der Bekämpfung der Terrororganisation IS sowie dem Schutz der Zivilpersonen und -einrichtungen gewährleistet ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7265)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 1. Februar 2016

Mit Stand vom 26. Januar 2016 hat der deutsche „Red-Card-Holder“ keinen deutschen Einsatzflug mit einem nationalen Veto belegen müssen, da alle beauftragten Flüge der deutschen Aufklärungsflugzeuge mandatskonform waren.

Alle erzielten Aufklärungsergebnisse wurden national ausgewertet, waren mandatskonform, wurden durch den deutschen „Releasing Officer“ mit dem Freigabevermerk „For Anti-DAESH Operation only“ versehen und daraufhin freigegeben. Die bewerteten deutschen Aufklärungsprodukte wurden anschließend den an der „Operation Inherent Resolve (OIR)“ beteiligten Nationen übermittelt.

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