Genehmigungen für die Ausfuhr von MAN-Militärfahrzeugen an die Vereinigten Arabischen Emirate seit dem Jahr 2000
Inwieweit hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 die Ausfuhr von MAN-Militärfahrzeugen zur Verwendung für mobile FlugabwehrraketenSysteme vom Typ Pantsir über Russland an die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Rahmen ihrer Unterstützung der Libyschen Nationalen Armee (LNA) von General Khalifa Haftar (www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-general-haftar-liefertdschihadisten-an-aegyten-aus-a-1269854.html) gegen das UNO-Waffenembargo gegen Libyen dahingehend verstoßen haben, dass die VAE deutsche MAN-Militärfahrzeuge mit mobilen Flugabwehrraketen-Systemen vom Typ Pantsir an die LNA geliefert haben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 1. Juli 2019
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor.
Die Auskunftspflicht der Bundesregierung für Ausfuhrgenehmigungen beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften aufgrund des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab.