Genehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2019

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen (Einzel)- wie Sammelgenehmigungen) zum aktuellsten Stichtag für Rüstungsexporte erteilt (bitte entsprechend der Gruppen der EU-, NATO-, NATO gleichgestellten Staaten und Drittstaaten auflisten, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben), und welcher Genehmigungswert (Einzelwie Sammelgenehmigungen) entfiel auf die jeweiligen zehn Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 8. Oktober 2019

Vorbemerkung: Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. September 2019 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen.

Bei der Bewertung der vorliegenden Zahlen ist folgender Tatbestand von besonderer Bedeutung: Im Rüstungsexportbericht wird bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr ist die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle  Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.

Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. September 2019 wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Einzel- wie Sammelgenehmigungen) wie folgt erteilt.

Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Ländergruppen (Einzelanträge)

Die 10 Hauptempfängerländer für Rüstungsexportgenehmigungen (Zuordnung nur für Einzelanträge möglich) im Zeitraum 1. Januar 2019 bis
30. September 2019 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.

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