Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei seit dem 10. Oktober 2019
Inwieweit hat die Bundesregierung Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei seit dem 10. Oktober 2019 erteilt (Gesamtwert bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bis dato auflisten einschließlich Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen; so noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben maximal 28 Positionen), nach meiner Auffassung, und inwieweit sieht die Bundesregierung in ihrer Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in den Norden Syriens (WD 2 – 300 – 116/19, S. 12), keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten, was den Weg frei macht für weitere Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren im maritimen Bereich, nicht eine Entsolidarisierung mit Griechenland und insbesondere Zypern, da Rüstungsexporte in die Türkei im maritimen Bereich gegen beide EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen könnten, vor dem Hintergrund, dass die beiden Bohrschiffe „Yavuz“ und „Fatih“ unter dem Schutz ihrer Marine versuchen, ihre vermeintlichen Ansprüche gegen Zypern und die EU bezüglich der Erdgasbohrungen im östlichen Mittelmeer durchzusetzen und im Februar 2018 die türkische Marine sogar ein Schiff des italienischen Ölkonzerns Eni zum Abzug aus dem Gebiet zwang (www.dw.com/de/t%C3%BCrkei-beharrt-auf-gasbohrungen-vorzypern/a-49586138)?
Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 26. November 2019
Vorbemerkung:
Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für den angefragten Zeitraum vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. Die Summe der Anzahlen der AL-Positionen kann in einem Zeitraum höher als die angegebene Gesamtanzahl sein, da sich auf einer Genehmigung Güter befinden können, die von unterschiedlichen AL-Positionen erfasst sind.
Im erfragten Zeitraum vom 10. Oktober 2019 bis 19. November 2019 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die Türkei erteilt.
Im Zeitraum 10. Oktober 2019 bis 18. November 2019 wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern wie folgt erteilt:
Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Dementsprechend beziehen sich die oben aufgeführten Genehmigungen nicht auf Rüstungsgüter, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer Ebene. Bereits seit Mitte 2016 erfolgt eine vertiefte Einzelfallprüfung im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EU Mitgliedstaaten und unter besonderer Berücksichtigung von Risiken wie insbesondere einem möglichen Einsatz im Kontext des Kurdenkonflikts oder regionalen Konflikten.