Gesamtwert genehmigter Rüstungsexporte in die Ukraine seit dem 24. Februar 2022
In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem 24. Februar 2022 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern für das Bestimmungsland Ukraine bis dato erteilt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220405-rustungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-1-quartal-des-jahres-2022-vorlaufige-genehmigungszahlen.html) (sofern keine endgültigen Zahlen für 2022 vorliegen, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich dieser Gesamtwert der Exportgenehmigungen für das Bestimmungsland Ukraine auf die Rüstungsgüter (bitte die entsprechenden Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter getrennt auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 28. April 2022
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2022 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Der in der zitierten Pressemitteilung veröffentlichte Genehmigungswert für die Ukraine entfällt auf den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. März 2022. Im Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 19. April 2022 wurden für das Bestimmungsland Ukraine weitere Einzelgenehmigungen im Wert von 5.455.523 Euro erteilt. Im fragegegenständlichen Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 19. April 2022 entfielen 120.540.013 Euro der Genehmigungswerte auf Kriegswaffen und 65.911.435 Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Die Werte spiegeln nicht mehr vollständig den im Gesamtzeitraum tatsächlich genehmigten Umfang aller Vorhaben für das Bestimmungsland Ukraine wieder, da mittlerweile diverse wert-unabhängige Verfahrensvereinfachungen greifen und damit nicht der üblichen statistischen Werterfassung der Bundesregierung unterfallen. Um die Lieferungen von dringendem Bedarf an Schutzausrüstung in die Ukraine möglichst schnell und unbürokratisch zu ermöglichen und zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 6. April 2022 eine Allgemeine Genehmigung Nummer 32 erlassen. Überdies wurde aus gleichen Gründen für Länderabgaben der Bundeswehr zum 1. April 2022 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Sammelausfuhrgenehmigung) in Kraft gesetzt.