Hermesbürgschaften der Bundesregierung seit 2017
Wie viele Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften) hat die Bundesregierung seit 2017 bis zum aktuellen Stichtag übernommen (bitte unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens), und wie viele dieser Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?
Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 7. Mai 2018
Im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2018 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmen in Höhe von 20,9 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Davon entfielen 10,7 Mrd. Euro auf Einzeldeckungen (635 Geschäfte). Sammeldeckungen machten 10,2 Mrd. Euro aus. Vier der 635 Einzeldeckungen betrafen Rüstungsgeschäfte.
Mit der Sammeldeckung können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (max. zwölf Monate Kreditlaufzeit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen.
Nachfolgende Tabelle listet die vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 in Deckung genommenen Geschäfte nach Sektoren auf. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preiskonditionen zuließe, die sowohl für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein können.
Hierzu wird auch auf den Jahresbericht Exportkreditgarantien 2017 verwiesen, der unter www.agaportal.de/jahresberichte veröffentlicht ist.