Kenntnisse über einen Vorfall zwischen russischen und ukrainischen Marineschiffen im November 2018

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass sich der Vorfall zwischen Russland und der Ukraine Ende November 2018, bei dem 3 ukrainische Marineschiffe beschossen und aufgebracht, 6 ukrainische Marinesoldaten verletzt und 24 Marinesoldaten durch Russland inhaftiert worden sein sollen (AFP vom 6. Dezember 2018), im Schwarzen und nicht im Asowschen Meer ereignet hat – und zwar an einem Ort, der bereits vor der Angliederung der Krim an Russland im Jahr 2014 im russischen Hoheitsgewässer lag, das als solches von der Ukraine sowie der internationalen Gemeinschaft anerkannt wurde –, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) zu, dass sich der Vorfall ereignete, nachdem die ukrainischen Schiffe Russland nicht vorab über ihren Kurs informiert und auch auf keinen Kontaktversuch reagiert haben, sodass dieses Verhalten der ukrainischen Marineschiffe im Schwarzen Meer eine gefährliche Eskalation durch eine provokative Handlung darstellt (dpa vom 7. Dezember 2018)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Abläufe des in Ihrer Frage genannten Zwischenfalls vom 25.November 2018 sind bislang nicht in allen Details geklärt.

In der Gesamtschau aller ihr vorliegenden Informationen hat die Bundesregierung jedoch keinen Anlass zur Annahme, dass sich der betreffende Vorfall in Gewässern ereignet hat, die als russische Hoheitsgewässer einzustufen sind. Am russisch-ukrainischen Grenzverlauf hat sich aus Sicht der Bundesregierung auch durch die illegale Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 nichts geändert.

Die Bemühungen der Bundesregierung konzentrieren sich darauf, einen Beitrag zur friedlichen Beilegung des aktuellen Konflikts zwischen Russland und der Ukraine zu leisten.

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