Politische Sanktionen gegen die kolumbianische Regierung
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für politische Sanktionen gegen die kolumbianische Regierung unter Präsident Iván Duque ein, vor dem Hintergrund, dass die kolumbianischen Behörden während der Sozialproteste der letzten Wochen mit willkürlicher, unverhältnismäßiger und tödlicher Gewalt gegen friedliche Proteste – bei denen seit Ende April 2021 etwa 63 Menschen starben und 346 Personen verschwunden sind (epd am 30. Mai 2021) – vorgegangen sind (www.amnesty.de/informieren/aktuell/kolumbien-polizeigewalt-gegen-friedliche-demonstrierende-beenden), und worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen in Kolumbien von dem in Belarus bei Protesten gegen die Präsidentschaftswahlen vom August 2020, bei denen mindestens zwei Personen starben (www.tagesschau.de/ausland/belarusproteste-polizei-107.html) und mehrere hunderte Menschen festgenommen wurden (dpa vom 27. Oktober 2020), gegen das Sanktionen verhängt wurden?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 9. Juni 2021
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union sowohl öffentlich als auch im direkten Gespräch mit der kolumbianischen Regierung dafür ein, dass jegliche Vorwürfe über unverhältnismäßigen Gewalteinsatz durch staatliche Sicherheitskräfte zügig und vollständig aufgeklärt sowie festgestellte Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze rigoros geahndet werden.
Die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft hat inzwischen in über 300 Fällen allein gegen Angehörige der Sicherheitskräfte Ermittlungen eingeleitet. Eine Delegation der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte reist auf Einladung der kolumbianischen Regierung in diesen Tagen nach Kolumbien, um die Ereignisse ausführlich zu untersuchen. Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Dialogprozess zwischen der kolumbianischen Regierung und den Organisatoren der Proteste als einzigem zielführenden Weg aus der Krise.
In Belarus dagegen zielt das staatliche Vorgehen darauf ab, systematisch grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen zu unterdrücken. Anders als in Kolumbien ist in Belarus zudem bislang kein einziges Strafverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte eingeleitet worden.
Das Recht auf friedliche Protestausübung ist ein hohes Gut. Es ist Aufgabe jeden Staates, dieses Recht zu garantieren und zu schützen.