Rüstungsexportgenehmigungen für in den Bundesländern ansässige Unternehmen in 2020
Wie verteilt sich der Gesamtwert der Rüstungsexportgenehmigungen in 2020 auf die in den Bundesländern ansässigen Antragsteller (bitte die jeweiligen Genehmigungswerte der Bundesländer auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert der Rüstungsexportgenehmigungen in 2020 auf die zehn Hauptempfängerländer?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 11. Januar 2021
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Hinsichtlich der nach Ländern aufgeschlüsselten Genehmigungswerte für Ausfuhren von Rüstungsgütern im ersten Halbjahr 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftliche Frage 70 auf BT-Drucksache 19/20953 verwiesen. Die Differenz zwischen den Genehmigungswerten der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im fragegegenständlichen Zeitraum erteilten Einzelgenehmigungen und den Werten für das erste Halbjahr 2020 ergibt sich für das zweite Halbjahr 2020 aus nachstehender Tabelle (in Euro):
In Bezug auf die Werte der zehn Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten im Jahr 2020 wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2021 zur Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2020 — vorläufige Genehmigungszahlen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210107-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2020-vorlaeufigegenehmigungszahlen.html) verwiesen.