Sanktionierung von Banken und anderen Institutionen aufgrund von finanziellen Transaktionen mit dem „Islamischen Staat“

Welche Banken und anderen finanziellen Institutionen (Stiftungen etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Sanktionen belegt, da sie finanzielle Transaktionen mit der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ unternommen haben (www. reuters.com/article/us-france-shooting-usa-sanctions-insight-idUSKBN0TD0BI20151124#cZvTUcdFp0c9EccK.97; bitte auflisten, wer die Sanktionen beschlossen hat und wann)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6996, Frage 6):

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union keine Sanktionen gegen Finanzinstitute unter ISIS-Kontrolle beantragt oder eingeleitet. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Terrororganisation ISIS unter den von ihr jeweils verwendeten Bezeichnungen bereits seit dem Jahr 2004 als terroristische Organisation im Rahmen des Sanktionsregimes gegen al-Qaida gelistet. Die Sanktionen des VN-Sicherheitsrates – die über die Europäische Union auch von Deutschland konsequent in nationales Recht umgesetzt werden – beinhalten Vermögenseinfrierungen inklusive Kontensperrungen, Reiseverbote und ein Waffenembargo. Mit VN-SR-Resolution 2170 (2014) wurden zusätzlich Personen auf der al-Qaida-Liste des VN-Sicherheitsrates, insbesondere auch mit Zielrichtung der Verhinderung des illegalen Ölhandels, gelistet. In Umsetzung der Sanktionsbeschlüsse werden Zahlungen von und an gelistete Personen durch die Monitoring-Systeme der Banken kontrolliert und gegebenenfalls unterbunden. Sofern Zahlungen über das Bankensystem abgewickelt werden, wird damit auch die Finanzierung von ISIS über illegale Ölverkäufe erfasst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die oben genannten Sanktionen mit dazu beigetragen haben, dass die Einnahmen von ISIS durch illegale Ölverkäufe zurückgegangen sind.

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