Stopp von Rüstungsexporten nach Israel
Verhängt die Bundesregierung einen Rüstungsexportstopp an Israel (Stopp der Genehmigungen, tatsächlichen Ausfuhren und Widerruf der erteilten Genehmigungen) vor dem Hintergrund der Weigerung Israels, die völkerrechtlich verbindliche Resolution 2728 des VN-Sicherheitsrates für eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen für die Dauer des Ramadan anzuerkennen und umzusetzen (siehe Israels Außenminister Israel Katz auf dem Kurznachrichtendienst X am 25. März 2024: „Der Staat Israel wird das Feuer nicht einstellen. Wir werden die Hamas zerstören und weiter kämpfen, bis der letzte der Entführten nach Hause zurückkehrt.“ sowie Benjamin Gantz – Minister im Kriegskabinett –, nach dem die VN-Resolution keine operative Bedeutung für Israel habe: www.tagesschau.de/ausland/asien/netanyahu-us-beziehungen-100.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls darüber hinaus daraus, dass Israel hier gegebenenfalls damit gezielt und vorsätzlich das Völkerrecht verletzt?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 9. April 2024
Die Bundesregierung begrüßt die Annahme von Resolution 2728 (2024) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Israel hat ein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung gegen den bewaffneten Angriff der Terrororganisation Hamas. Dieses Recht auf Selbstverteidigung muss im Einklang mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts ausgeübt werden.
Daher haben der Bundeskanzler und die Bundesministerin des Auswärtigen bei ihren Reisen, zuletzt Mitte und Ende März 2024, die israelische Regierung dazu aufgefordert, einen Waffenstillstand und die Ausweitung humanitärer Hilfslieferungen in den Gazastreifen zu ermöglichen.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben, einschließlich der Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflichtungen.

