Stopp von Waffenlieferungen an die Türkei

Inwieweit bedeutet die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zum EU-Gipfel im Bundestag am 17. Oktober 2019 getätigte Aussage, dass „die Bundesregierung unter den jetzigen Bedingungen auch keine Waffen an die Türkei liefern“ wird, dass ab sofort ein genereller Exportstopp für alle Rüstungsgüter sowohl im Sinne eines Genehmigungsstopps als auch von Stopps der tatsächlichen Ausfuhr genehmigter Rüstungsgüter für die Türkei verhängt wird (dpa vom 17. Oktober 2019), vor dem Hintergrund, dass die von Bundesaußenminister Heiko Maas verkündeten Einschränkungen der Rüstungsexporte in die Türkei lediglich einen Genehmigungsstopp für Waffen, die von der Türkei im militärischen Einsatz im Rahmen des Einmarsches in Syrien eingesetzt werden können (Reuters vom 12. Oktober 2019), bedeuteten und beispielsweise nicht für Kriegswaffenimporte im maritimen Bereich gelten würden (dpa vom 17. Oktober 2019), und inwieweit betreffen die Einschränkungen der Rüstungsexporte in die Türkei auch europäische Gemeinschaftsprojekte?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer Ebene.

Das könnte dich auch interessieren …