Untätigkeitsklagen gegen das BAMF
Wie schlüsseln sich die aktuell anhängigen Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bundesländer auf (bitte kenntlich machen, wie viele Untätigkeitsklagen wegen zu langer Asylverfahrensdauern bzw. wegen noch nicht formell eingeleiteten Asylverfahren – Ermöglichung einer Asylantragstellung – eingelegt wurden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 16. August 2017
Zum 31. Mai 2017 verteilten sich die anhängigen Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie folgt auf die Länder, wobei differenzierte Angaben nach den Gründen der Untätigkeitsklagen nicht vorliegen: