Verlängerung des New-START-Vertrages
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie ein großes sicherheitspolitisches Interesse an der Verlängerung des nach dem 5. Februar 2021 auslaufenden New-START-Vertrages hat (Bundestagsdrucksache 19/13784, Vorbemerkung der Bundesregierung) gegenüber den USA ein, im Zuge der wiederholten Angebote Russlands zur Rettung des letzten atomaren Abrüstungsvertrags zwischen den USA und Russland baldmöglichst konkrete Gespräche über eine Verlängerung von New START aufzunehmen, um Verhandlungen über eine Verlängerung nicht weiter zu verzögern (Reuters vom 19. Dezember 2019), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung auch gegenüber ihren NATO-Bündnispartnern dafür ein, dass mit der Verlängerung des New-START-Vertrages, mit der die gefährlichen Massenvernichtungssysteme Russlands und der USA für noch einmal fünf Jahre oder auch für einen kürzeren Zeitraum begrenzt werden, Überlegungen zu einem Folgevertrag begonnen werden, der auch andere Atommächte wie Großbritannien, Fran
Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 11. Mai 2020
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, auf Bundestagsdrucksache vom 7. Oktober 2019 mit Nummer 19/13784 wird verwiesen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die gemeinsame Erklärung der Außenministerinnen und Außenminister der Staaten der Stockholm-Initiative anlässlich des Tref-fens am 25. Februar 2020 in Berlin, in welcher der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, mit vierzehn weiteren Staaten die USA und Russland dazu aufgerufen hat, den New START-Vertrag zu verlängern und Verhandlungen über einen Nachfolgevertrag aufzunehmen (www.auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/npt-50/2310112), sowie auf den Jahresabrüstungsbericht 2019 (Bundestagsdrucksache vom 30. April 2020 mit Nummer 19/19000).