Behinderung von Ermittlungen wegen schwerer Kriegsverbrechen gegen kosovarische Politiker
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, mit welchen Mitteln der frühere Kommandeur der sogenannten Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) und heutige kosovarische Präsident Hashim Thaci sowie der ehemalige kosovarische Parlamentspräsident und heutige Vorsitzende von Thacis PDK, Kadri Veseli, versucht haben, die Ermittlungen gegen sie und weitere acht Angeklagte wegen schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu behindern und zu unterlaufen, sodass der Sonderankläger des Kosovo-Gerichts den sehr ungewöhnlichen Schritt tat, die erste vorläufige Anklage zu veröffentlichen (dpa vom 24. Juni 2020), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Veröffentlichung der Anklage im Zusammenhang mit dem für den 27. Juni 2020 geplanten Treffen des serbischen Ministerpräsidenten Aleksander Vucic mit Hashim Thaci und Kadri Veseli im Weißen Haus mit Beteiligung von US-Präsident Donald Trump steht, bei dem über ein Friedensabkommen zwischen Serbien und dem Kosovo unter Ausschluss der EU verhandelt werden soll, das einen Gebietsaustausch zwischen dem Kosovo und Serbien beinhalten soll, den die EU strikt ablehnt und somit nach meiner Auffassung die EU-Diplomatie unterläuft (dpa vom 25. Juni 2020)?
Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse zu den in der Presseerklärung der Sonderkammern vom 24. Juni erwähnten wiederholten Versuchen von Staatspräsident Hashim Thaci und Kadri Veseli, die Arbeit der Sonderkammern zu unterminieren und zu behindern.
Am 22. Dezember 2017 scheiterte ein kurzfristiger Antrag von 43 Abgeordneten des kosovarischen Parlaments, darunter viele Vertreter der von Kadri Veseli geführten Partei „Demokratische Partei des Kosovo“ (PDK), eine Sondersitzung des Parlaments zur Aufhebung des Gesetzes über die Einrichtung der Sonderkammern anzuberaumen.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu einem etwaigen Zusammenhang mit dem für den 27. Juni im Weißen Haus geplanten – aber letztendlich nicht abgehaltenen – Treffen der kosovarischen und serbischen Staatsspitze.
Laut dem US-Sondergesandten für die Friedensverhandlungen zwischen Serbien und Kosovo, Richard Grenell, sollten bei diesem wirtschaftliche Fragen im Mittelpunkt stehen.
Darüber hinaus kann die Antwort nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu dem Modus Operandi sowie den Methoden und der Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.