Erkenntnisse zu möglichen Auftragsmördern des türkischen Geheimdienstes in Deutschland und Europa
Inwiefern kann die Bundesregierung aus eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnissen ausschließen, dass die Angaben von Garo Paylan, Abgeordneter der Demokratischen Partei der Völker (HDP) in der Großen Nationalversammlung der Türkei in Ankara, denen zufolge Mordkommandos des türkischen Geheimdienstes MIT erneut auf dem Weg nach Europa seien (www.dw.com/de/naki-ich-bin-kein-politiker-ichbin-ein-sportler/a-42088153), darunter ein dreiköpfiges Team, um Personen zu eliminieren, die auf einer Todesliste stehen (www.jungewelt.de/artikel/325047.erdogan-kritiker-sind-in-der-brd-nicht-sicher.html), zutreffend sind, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um diese Angaben des HDP-Abgeordneten Garo Paylan über türkische Todesschwadrone in Deutschland und der EU zu überprüfen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundessicherheitsbehörden gehen allen Gefährdungssachverhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten mit Nachdruck nach. Beim Aufkommen solcher Hinweise findet ein enger und unmittelbarer Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder statt. Polizei- und Verfassungsschutzbehörden wie auch der Bundesnachrichtendienst schöpfen die ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine Überprüfung bzw. Aufklärung der Hinweislage voll aus.
Sämtliche bisher bekannt gewordenen Hinweise auf angeblich in Deutschland agierende bzw. nach Deutschland entsandte MIT-Tötungskommandos ließen sich bislang nicht näher präzisieren oder gar verifzieren. Dies gilt auch für die besagte Äußerung des HDP-Abgeordneten, die sich inhaltlich in die bisherige Hinweislage einreiht. Neue Informationen oder Ansatzpunkte haben sich daraus bislang nicht ergeben. Auch über die Existenz einer – in den Medien wiederholt kolportierten – angeblichen Todesliste des MIT mit hochrangigen Zielpersonen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.