Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei im ersten Halbjahr 2021

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern (Einzelgenehmigungen, Reexport, Sammelausfuhren) für die Türkei erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und Wert der Genehmigungen auflisten), und in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag in 2021 Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen tatsächlich ausgeführt (bitte den Gesamtwert und die jeweiligen Werte für die Gruppe der EU-, NATO-, NATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten und der Entwicklungsländer sowie die fünf wertmäßigen Hauptempfängerländer angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vor läufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 7. Juli 2021

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 21 der Abgeordneten Sevim Daǧdelen auf Bundestagsdrucksache 19/28552 verwiesen. Im 2. Quartal 2021 wurden keine  Einzelausfuhrgenehmigungen oder Sammelausfuhrgenehmigungen neu erteilt, die die Türkei als Empfängerland beinhalten. Es wurden auch keine Re-Exportzustimmungen für die Türkei als Empfängerland erteilt.

Der Weil der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur  Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen, die Revisionen unterliegen können. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.

Daten über die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 liegen dem Statistischen Bundesamt zum Zeitpunkt der Frage lediglich für die Monate Januar bis einschließlich April 2021 vor.

Die Auswertung tatsächlicher Ausfuhren von Kriegswaffen für diesen Zeitraum ergibt einen Gesamtwert weltweit von 320.965.000 Euro, die Auswertung nach Ländergruppen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die Außenhandelsstatistik unterscheidet Entwicklungsländer nicht von anderen Länderkategorien. Entsprechend ist eine Aussage zu den Kriegswaffenausfuhren in die Gruppe der Entwicklungsländer nicht möglich. Auf die Möglichkeit doppelter Mitgliedschaften in EU und NATO mit Blick auf den Gesamtwert wird hingewiesen.

Die fünf Empfängerländer, für die im Januar bis einschließlich April 2021 die höchsten Ausfuhrwerte gemeldet wurden, sind Ägypten, Italien, Katar, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann – mit Ausnahme von Ägypten, für welches der Wert 64.936.830 Euro und das Vereinigte Königreich, für welches der Wert 30.511.862 Euro beträgt – nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine ReIdentifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.*

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