Kleine Anfrage 18/9051: Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene

Seit dem 30.09.2015 können ehemalige sowjetische Kriegsgefangene auf Antrag eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Bislang bleibt die Anzahl der eingegangenen Anträge deutlich unter den insgesamt geschätzten 4.000 überlebenden Antragsberechtigten zurück. Die Kleine Anfrage soll den aktuellen Stand des Antragsverfahren sowie mögliche Pläne der Regierung für Formen der politischen Anerkennung des erlittenen NS-Unrechts und ein dauerhaftes ehrendes Andenken in Erfahrung bringen.

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