Kleine Anfrage 19/644: Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
Bis heute brauchen also Rüstungskonzerne zwar eine Genehmigung der Bundes-regierung, wenn sie Waffen oder Blaupausen für Waffen exportieren wollen – nicht aber, wenn sie Experten entsenden, um „technische Unterstützung“ zu geben. Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums existiert aber keine Regelungslücke (BT-Drs. 18/13589). Doch fehlt es am politischen Willen, eine für Rüstungsunternehmen unbequeme Gesetzesänderung zu beschließen.