Konsequenzen aus den Drohungen gegenüber türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit der Armenien-Resolution

Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Verbalattacken und Drohungen gegenüber „türkischstämmigen“ Bundestagsabgeordneten in Zusammenhang mit der Armenien-Resolution vom 2. Juni 2016 im Deutschen Bundestag über die Tatsache hinaus gezogen, den türkischen Geschäftsträger ins Auswärtige Amt einzuladen (www.spiegel.de/politik/deutschland/angelamerkel-erdogans-abgeordneten-schelte-nichtnachvollziehbar-a-1096320.html), wie beispielsweise Zurückweisungen im Rahmen persönlicher Telefonate von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung durch deutsche Sicherheitsbehörden (Polizeilicher Staatsschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz,  Bundesnachrichtendienst) über die Bedrohungslage, insbesondere der betroffenen Abgeordneten, durch die nationalistisch-islamistische Szene in der türkischen Community in Deutschland (wie aus der Union Europäisch Türkischer Demokraten – Berlin e. V. – UETD –, Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. – Ditib –, Islamischen Gemeinschaft Milli Görus e. V. – IGMG –, „Deutsches Neue Türken Komitee (AYTK)“, „Turan e. V.“, „Osmanen Germania“ und „Turkos MC“)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/8816, Frage 38):

Die Bundesregierung hat ihre Haltung nicht nur bei der Einladung des Geschäftsträgers der türkischen Bot­schaft am 7. Juni 2016, sondern auch darüber hinaus öf­fentlich deutlich kommuniziert.

So hat der Sprecher der Bundesregierung, Staatsse­kretär Steffen Seibert, in der Regierungspressekonferenz am 6. Juni 2016 sich dagegen verwahrt, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestags in die Nähe des Terrorismus gerückt werden. In der Bundespressekonfe­renz am 10. Juni 2016 unterstrich er, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel habe mit ihrer Anwesenheit im Par­lament am 9. Juni 2016 klar ausgedrückt, dass sie hinter dem Zeichen der Geschlossenheit und der Solidarität mit den Abgeordneten stehe, das der Bundestagspräsident so unmissverständlich gesetzt habe.

Der Regierungssprecher betonte zudem, dass Drohun­gen kein Mittel der Politik sein könnten, von wem auch immer sie kämen.

Meinungsverschiedenheiten – auch tiefgreifende – müssten mit Argumenten ausgetragen werden. Sie müss­ten auch ausgehalten werden.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. Markus Ederer, hat in einem Schreiben vom 13. Juni 2016 an die türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bun­destags die genannten Reaktionen auf die Resolution als inakzeptable Kritik zurückgewiesen und über rechtliche und sicherheitstechnische Rahmenbedingungen infor­miert.

Bereits vor dem Abstimmungstermin am 2. Juni 2016 wurden für einen türkisch-stämmigen Abgeordneten anlassbezogene Personenschutzmaßnahmen durch das Bundeskriminalamt festgelegt.

Für die weiteren zehn betroffenen Abgeordneten wur­den nach einer vorläufigen Gefährdungsbewertung durch das Bundeskriminalamt ebenso anlassbezogene Perso­nenschutzmaßnahmen nach dem Abstimmungstermin am 2. Juni 2016 veranlasst.

Die Gefährdungslage stellt sich für die elf betroffenen Abgeordneten differenziert dar.

Das BKA informiert die jeweils Betroffenen in per­sönlichen Sicherheitsgesprächen über die vorliegenden Erkenntnisse.

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