Militärischer Angriff auf die Botschaft der Volksrepublik China in Belgrad während des NATO-Einsatzes im damaligen Jugoslawien 1999

Hat die Bundesregierung nach 25 Jahren eine rechtliche Bewertung vorgenommen, ob der im Zuge des NATO-Krieges gegen Jugoslawien erfolgte militärische Angriff auf die Botschaft der
Volksrepublik China in Belgrad in der Nacht vom 7. auf den 8. Mai 1999 (www.spiegel.de/politik/ausland/britische-presse-nato-griff-chinas-botschaft-in-belgrad-absichtlich-an-a-47289.html), der
von Bombern der United States Air Force direkt aus der Whiteman Air Force Base in Missouri durchgeführt wurde und bei dem mit fünf US-amerikanischen JDAM-gelenkten Bomben das
Botschaftsgebäude zerstört sowie die chinesischen Reporter Shao Yunhuan, Xu Xinghu und Zhu Ying getötet und 20 weitere Menschen verletzt wurden, einen Verstoß gegen das Wiener
Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen darstellt, das die Unverletzlichkeit und Immunität diplomatischer Vertretungen betont, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen), und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Bewertung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder aus dem Jahr 2014, mit der Beteiligung am NATO-Krieg 1999 gegen Völkerrecht verstoßen zu haben („Da haben wir unsere Flugzeuge (…) nach Serbien geschickt, und die haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt – ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“ – www.merkur.de/politik/krim-krise-altkanzler-schroeder-kritisiert-ukraine-politik-zr-3405895.html)?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 10. Mai 2024

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 regelt die diplomatischen Beziehungen zwischen Entsende- und Empfangsstaaten, im in der Fragestellung genannten Sachverhalt somit zwischen der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien und der Volksrepublik China. Mit Blick auf militärische Maßnahmen Dritter in einem Empfangsstaat ist das Übereinkommen nicht einschlägig.

Zur Rechtsauffassung der Bundesregierung betreffend den NATO-Einsatz im damaligen Jugoslawien 1999 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5a und 5b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/27615).

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