Mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Israel im Rahmen des Kriegs im Gazastreifen

Hat Israel nach Kenntnis der Bundesregierung beim Krieg im Gazastreifen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verantworten, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck „die Hungersnot, das Leid der palästinensischen Bevölkerung, die Angriffe im Gazastreifen“ durch Israel als „mit dem Völkerrecht nicht vereinbar“
ansieht (dpa vom 26. Mai 2024), und verhängt die Bundesregierung einen Rüstungsexportstopp an Israel (Stopp der Genehmigungen, tatsächlichen Ausfuhren und Widerruf der erteilten Genehmigungen), vor dem Hintergrund, dass Israel mit seinen fortgesetzten Angriffen auf die Stadt Rafah gegen die nach Ansicht der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bindenden Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die Offensive auf Rafah zu stoppen, verstößt und sich nach wie vor einer humanitären Feuerpause verweigert, für die sich Bundesregierung und EU nach Angabe der Bundesaußenministerin seit sechs Monaten vergeblich einsetzen (www.sueddeutsche.de/politik/baerbock-igh-entscheidungen-sind-bindend-1.7426146)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 13. Juni 2024

Die Bundesregierung nimmt Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht sehr ernst. Die zitierte Einlassung verdeutlicht, dass die Bundesregierung eine klare Erwartung an Israel hat, dass es bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts die Regeln des humanitären Völkerrechts einhält.

Die Bundesregierung weist auf die Bedeutung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowohl in direkten Gesprächen mit Israel als auch öffentlich hin. Darüber hinaus hat sie Israel mehrfach dazu aufgerufen, mehr humanitäre Hilfe in Gaza zuzulassen und ein funktionierendes System zur Koordinierung und Sicherung humanitärer Helferinnen und Helfer vor Ort zu etablieren. Dies wird die Bundesregierung auch weiterhin tun.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.

Die Bundesregierung hat ihre Position auch gegenüber dem Internationen Gerichtshof dargelegt, insbesondere auch ihre Erwartung zur Wahrung des humanitären Völkerrechts durch Israel (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/193/193-20240409-ora-01-00-bi.pdf).

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