Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei zur Zollunion

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für den vom türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu geforderten „Neustart“ der Zollunion-Gespräche mit der EU und für die Wiederaufnahme der Verhandlungen (siehe Reuters-Meldung vom 29. August 2018) gegeben, und inwiefern sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen gegeben für die vom türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu geforderten „Ergebnisse“ bei der von der Türkei gewünschten Visaliberalisierung (siehe Reuters-Meldung vom 29. August 2018)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 10. September 2018

Ein „Neustart der Gespräche über den Ausbau der Zollunion“ sowie „Ergebnisse bei der Visaliberalisierung“ sind erst dann möglich, wenn die Türkei die hierfür jeweils festgelegten Bedingungen erfüllt. Hierzu gehören hinsichtlich der Zollunion insbesondere Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit. Die Voraussetzungen für eine Visaliberalisierung sind in einer sogenannten „Visa-Roadmap“ der Europäischen Union für die Türkei festgelegt. Die Europäische Kommission berichtet über die Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien der Visa-Roadmap und steht hierzu im Dialog mit der Türkei.

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