Zusammenarbeit mit Russland im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an einem Georgier in Berlin
Welche deutschen Behörden haben gegenüber russischen Behörden im Zusammenhang mit dem Mord an dem Georgier Selimchan Changoschwili im August 2019 in einem kleinen Park in Berlin-Moabit durch „wiederholt hochrangige und nachdrückliche Aufforderungen“ (AFP vom 4. Dezember 2019) um offizielle Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe bzw. Rechtshilfe ersucht (bitte nach Daten unter Angabe der deutschen und russischen Behörden einschließlich möglicher Fristsetzung zur Reaktion auflisten), und mit welcher Begrün-dung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Einstufung von Selimchan Changoschwili als islamistischer Gefährder durch das Bundeskriminalamt nach zwei Jahren aufgehoben (www.heise.de/tp/features/Berliner- Tschetschenenmord-Maas-weist-russische-Diplomaten-aus- 4604079.html), und das, obwohl Selimchan Changoschwili den deutschen Sicherheitsbehörden wegen „Verbindungen ins kriminelle Milieu“ weiterhin im Blick geblieben ist (www. tagesschau.de/investigativ/berlin-toetung-georgien-103. html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Zur ersten Teilfrage:
Deutsche Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Auswärtiges Amt, Bundeskanzleramt) haben seit Ende August zahlreiche Anfragen zum Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten an russische Stellen gerichtet, unter anderem an die Russische Botschaft in Berlin, den Föderalen Dienst für Sicherheit (FSB), den Dienst der Außenaufklärung (SWR), die Hauptverwaltung für Aufklärung (GRU) und die Präsidialadministration der Russischen Föderation. Zuletzt hat Staatssekretär Michaelis gegenüber Botschafter Netschajew am 20. November 2019 in einem Gespräch im Auswärtigen Amt die Erwartung der Bundesregierung zur Mitwirkung an der Aufklärung formuliert. Die russische Seite hat ungeachtet dieser Bemühungen die Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung in den vorangegangenen Monaten dilatorisch gehandhabt. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Justizbehörden der Russischen Föderation durch ein justizielles Rechtshilfeersuchen um Mitwirkung ersucht.
Zur zweiten Teilfrage:
Die Einstufung von Personen in die Kategorien „Gefährder“ oder „Relevante Person“ liegt in der Zuständigkeit der Polizeibehörden der Länder und wird auch durch sie durchgeführt. Gleiches gilt für etwaige Aus- oder Herabstufungen. Insofern möchte ich mich hierzu nicht äußern