Anerkennung des Völkermords an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Sigmar Gabriel
Ist die Unterstützung der Resolution zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) (dpa vom 1. Juni 2016) so zu verstehen, dass die Bundesregierung die Deportationen, Vertreibungen und Massenmorde unter Mitschuld des Deutschen Reichs als Völkermord anerkennt, und bedeutet das, dass die Bundesregierung die Position teilt, der Begriff des Genozids sei ein erst 1948 in das internationale Recht eingebrachter Begriff und könne nicht rückwirkend angewandt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 13. Juni 2016
In seinem am 2. Juni 2016 angenommen Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ (auf Bundestagsdrucksache 18/8613) stellt der Bundestag fest, das Schicksal der Armenier stehe beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gekennzeichnet ist. Bundespräsident Joachim Gauck hat bei seiner Ansprache anlässlich der Gedenkveranstaltung am 24. April 2015 im Berliner Dom eine identische Bewertung der Massaker von 1915 vorgenommen.
Nach Ansicht der Bundesregierung sprechen diese Worte für sich und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Dabei versteht die Bundesregierung diese Sprache als politische und nicht als juristische Einordnung der Geschehnisse von 1915 und 1916. Bei der Verwendung des Begriffs in Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 handelt es sich um eine völkerrechtliche Legaldefinition des Begriffs Völkermord, die von einem Gebrauch in einem politischen, historischen, ethischen oder anderen Kontext zu unterscheiden ist.
Die Bundesregierung wirkt darüber hinaus aktiv auf eine Annäherung zwischen der Republik Armenien und der Republik Türkei hin und unterstützt diese beiden Staaten dabei, Wege des Umgangs mit der gemeinsamen Geschichte zu finden.