Anträge auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bei den deutschen Botschaften und Konsulaten in den Syrien-Anrainerstaaten
Wie viele Anfragen mit dem Ziel der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in den Syrien-Anrainerstaaten Türkei, Jordanien, Libanon und Irak vor (bitte nach Staaten und diplomatischen Vertretungen aufschlüsseln), und inwieweit erhalten diese personelle Unterstützung zur Bearbeitung der Terminanfragen?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 25. Juli 2018
In den Syrien-Anrainer-Staaten Jordanien, Libanon, Irak und Türkei wurden seit September 2016 bis jetzt 31 336 Terminanfragen zur Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten registriert (Stand: 20. Juli 2018). Diese teilen sich wie folgt auf:
In der Türkei erfolgt die Bearbeitung aller Anträge syrischer Staatsangehöriger auf Familiennachzug am Generalkonsulat Istanbul.
In Beirut und Istanbul betreibt die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) des Auswärtigen Amtes bereits seit Juni 2016 Servicezentren, die eine umfassende Unterstützung für syrische und irakische Familien anbieten. Im März 2017 wurde in Erbil und im März 2018 wurde in Amman jeweils ein weiteres Servicezentrum eröffnet.
Personelle Verstärkungen der Auslandsvertretungen erfolgen laufend im Rahmen des Möglichen. Die Botschaften Amman und Beirut werden kurzfristig jeweils einen zusätzlichen Visa-Entscheider erhalten.