Ausfuhr von Kriegswaffen im ersten Halbjahr 2019

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt (bitte unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten sowie der Entwicklungsländer beantworten), und in welcher Höhe erfolgte die tatsächliche Ausfuhr im ersten Halbjahr 2019 in die zehn Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2019 angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Kriegswaffen werden abschließend durch die Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen) definiert. Die nachfolgende Übersicht enthält für 2019 vorläufige Werte auf der Basis der bisher vorliegenden Auswertungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können.

Dem Statistischen Bundesamt liegen lediglich Zahlen für den Zeitraum Januar bis einschließlich April 2019 vor.

Die Außenhandelsstatistik unterscheidet Entwicklungsländer nicht von anderen Länderkategorien. Deshalb ist eine Aussage zur Höhe der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen in die Gruppe der Entwicklungsländer nicht möglich.

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