Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im vierten Quartal 2018 Ausfuhrgenehmigungen (Einzel- wie Sammelgenehmigungen) für Rüstungsexporte erteilt (bitte entsprechend der Gruppen der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten und Drittstaaten auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben), und welcher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammelgenehmigungen) entfiel auf die jeweiligen zehn Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 7. Januar 2019
Das vierte Quartal 2018 endet am 31. Dezember 2018; von daher liegen aktuell weder vorläufige noch endgültige Zahlen für das Quartal vor. Ausgewertet wurden Daten bis zum Stichtag 26. Dezember 2018. Die
derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Einzelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung im vierten Quartal 2018 im folgenden Umfang erteilt:
Im vierten Quartal 2018 wurden bis zum Stichtag 26. Dezember 2018 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 885 000 Euro (viertes Quartal 2017 bis zum Stichtag 26. Dezember 2017: 186 900 000 Euro) erteilt. Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern beziehen kann, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen.
Die höchsten Genehmigungswerte für Einzelausfuhrgenehmigungen entfielen auf die folgenden zehn Länder: