Einschränkung der parlamentarischen Unterrichtungsrechte von Abgeordneten bzgl. der Genehmigung von Waffenexporten aus Sicherheitserwägungen
Inwiefern rechtfertigen die Erwägungen der Bundesregierung, dass eine Offenlegung der Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates für die Ausfuhr von Kriegswaffen und Hochwertgütern könnte nach derzeitigem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen oder die Vorbereitung und Durchführung einzelner Transporte von Kriegswaffen und Hochwertgütern sowie die beteiligten Unternehmen gefährden (Plenarprotokoll 20/36, Frage 40) eine Beschränkung der parlamentarischen Unterrichtung auf den Kreis der Mitglieder des Auswärtigen, Verteidigungs- oder Wirtschaftsausschusses, vor dem Hintergrund der Statusrechte der Abgeordneten, denen die Einsicht verwehrt ist und des Grundsatzes der öffentlichen Kontrolle (bitte substantiiert begründen und nicht lediglich pauschal auf Staatswohl- und Sicherheitserwägungen verweisen)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 9. Juni 2022
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Alexander Gauland, Rüdiger Lucassen, und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Waffenlieferungen an die Ukraine – Fragen zu den Ereignissen am 26. Februar 2022“ vom 20. April 2022, Bundestagsdrucksache 20/1921 verwiesen.
Der Personenkreis, der von den als VS-Geheim eingestuften Informationen Kenntnis erhalten sollte, wurde auf das aufgrund sachlicher Betroffenheit notwendige Maß begrenzt.
Die Bundesregierung überprüft kontinuierlich und aktuell ihre Informationsfreigabepraxis mit Blick auf abschließende Genehmigungsentscheidungen der Bundesregierung für Ausfuhren von Rüstungsgütern in die Ukraine.