Einzel- sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im dritten Quartal 2018
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im dritten Quartal 2018 (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben) Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte erteilt (bitte unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten sowie der Entwicklungsländer beantworten), und welcher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammelausfuhrgenehmigungen) entfiel auf die jeweiligen zehn Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 31. Oktober 2018
Vorbemerkung:
Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das dritte Quartal 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.
Antwort:
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Егwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle.
Einzelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung im 3. Quartal 2018 im folgenden Umfang erteilt:
Im 3. Quartal 2018 wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt (3. Quartal 2017: Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 81 450 000 Euro).
Die höchsten Genehmigungswerte für Einzelausfuhrgenehmigungen entfielen auf die folgenden zehn Länder: