Gutachten des IGH zum Verstoß Israels gegen das Völkerrecht
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag in einem am 19. Juli 2024 veröffentlichten Rechtsgutachten, dass Israel nicht nur gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser verstoße, sondern auch gegen das Gewaltverbot und Artikel 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (Verbot der Segregation und Apartheid; www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-gutachten-israel-annexion-palaestinensische-gebiete-verstoss-gegen-voelkerrecht/), und hat die Bundesregierung gegenüber Israel (bilateral oder im Rahmen der EU) über Erklärungen hinausgehende konkrete Maßnahmen ergriffen, um Druck auf Israel auszuüben, den völkerrechtswidrigen Zustand zu beenden, und wenn ja, welche, vor dem Hintergrund, dass der IGH bereits vor 20 Jahren, im Juli 2004, die Rechtswidrigkeit der israelischen Siedlungspolitik festgestellt hat (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-gutachten-israel-annexion-palaestinensische-gebiete-verstoss-gegen-voelkerrecht/) und auch laut der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bereits vor dem aktuellen Gutachten klar war, dass diese Siedlungspolitik völkerrechtswidrig ist (AFP vom 22. Juli 2024)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 9. August 2024
Die Bundesregierung sieht sich durch das Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024 in ihrer Rechtsauffassung in einer Reihe von Punkten bestätigt. Insbesondere hat die Bundesregierung die israelische Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten stets als völkerrechtswidrig verurteilt und deren Beendigung gefordert. Die israelische Siedlungspolitik ist eine Hürde für eine dauerhafte Friedenslösung im Nahen Osten. Die Bundesregierung hat auch die zunehmende Gewalt radikaler Siedler im Westjordanland konsequent verurteilt und sich bereits auf EU-Ebene für Sanktionen gegen radikale Siedler und Siedlerorganisationen eingesetzt. Die Gewalt durch radikale Siedler gefährdet die Stabilität des Westjordanlands in einer ohnehin fragilen Lage zusätzlich.
Die Bundesregierung hat gegenüber der israelischen Regierung und auch öffentlich diese Punkte stets deutlich gemacht.
Das Gutachten enthält darüber hinaus eine Reihe weitergehender Aussagen, deren Analyse durch die Bundesregierung im Detail noch andauert.

