Haltung der Bundesregierung zum Antrag des Deutschen Bundestages zum Völkermord an den Armeniern
Inwieweit trägt die Bundesregierung die mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommene Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 2016 zu Armenien (Bundestagsdrucksache 18/8613) mit, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die an sie in der Resolution enthaltenen Forderungen umzusetzen?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/9642, Frage 20):
Der Deutsche Bundestag hat das Recht und die Möglichkeit, sich zu jedem Thema zu äußern, wann immer er das für richtig hält. Die Bundesregierung unterstützt und verteidigt dieses souveräne Recht der deutschen Volksvertretung. Es steht der Bundesregierung nicht zu, sich in die Zuständigkeiten eines anderen Verfassungsorgans einzumischen und sich dazu wertend zu äußern.
Dieses souveräne Recht, sich zu Fragen seiner Wahl zu äußern, hat der Bundestag auch im Fall der besagten Resolution, also der Drucksache 18/8613, ausgeübt – mit einem Entschließungsantrag, der qua Definition darauf zielt, Auffassungen zu politischen Fragen zum Ausdruck zu bringen, ohne dass diese rechtsverbindlich sind.
So steht es im Übrigen auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Die Bundesregierung setzt sich weiter regelmäßig in bilateralen Gesprächen dafür ein, dass die Türkei und Armenien ihre Bemühungen um Annäherung wiederaufnehmen.
Darüber hinaus unterstützt sie zivilgesellschaftliche Initiativen zur Aussöhnung zwischen der Türkei und Armenien. Derzeit fördert das Auswärtige Amt hierzu Projekte im Wert von insgesamt 1 Million Euro.