Kenntnisse der türkischen Behörden im Vorfeld über die Pläne des verübten Anschlags der Terrormiliz IS im Oktober 2015 in Ankara

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass den türkischen Behörden vor dem Anschlag auf eine Friedenskundgebung von linken und kurdischen Gruppen vom 10. Oktober 2015 auf dem Bahnhofsvorplatz in Ankara, bei dem mehr als 100 Menschen getötet wurden, die entsprechenden Pläne der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und der Name eines der beiden Selbstmordattentäter bekannt gewesen, diesbezügliche Ermittlungen gegen mehrere Polizisten und Geheimdienstbeamte aber vom Gouverneur von Ankara abgelehnt worden sind (www.cumhuriyet.com.tr/haber/turkiye/514675/Bombayi_biliyorlardi.html), und inwieweit wird sich die Bundesregierung für die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission einsetzen, damit die Verantwortlichen für den Terroranschlag vom 10. Oktober 2015 in Ankara wie auch die für den Selbstmordanschlag auf ein Treffen linker und kurdischer Jugendlicher im Garten eines Gemeindezentrums in Suruç an der Grenze zu Syrien vom 20. Juli 2015, bei dem mehr als 30 Menschen getötet und mehr als 100 verletzt wurden (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/tuerkei-explosion-suruc-grenze-syrien), ermittelt und mögliche Verbindungen zu staatlichen Stellen des NATO-Mitglieds Türkei aufgeklärt werden?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 20. April 2016

Der Bundesregierung liegen zum geschilderten Sachverhalt keine über entsprechende Presseberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. Ihr liegen auch keine Anzeichen vor, dass türkische Behörden die Aufklärung der Terroranschläge unterbinden oder behindern. Aufgrund dieser Erkenntnislage stellt sich die Frage nach Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission für die Bundesregierung derzeit nicht.

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