Mitwirkung Russlands bei der Aufklärung des Tötungsdelikts an einem Georgier im Berliner Tiergarten im August 2019
Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von russischer Seite im Zuge der justiziellen Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin (6. Dezember 2019 und 10. Dezember 2019) an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bezüglich des Tötungsdelikts an einem Georgier im August 2019 im Berliner Tiergarten eine Reaktion (fristgerecht und zureichend), vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Reaktion russischer Stellen bezüglich der „Bemühungen bzw. der Aufforderung der Bundesregierung“ und bloßen „Kontaktaufnahmen“ deutscher Behörden bezüglich des Tötungsdelikts als „dilatorisch“ bezeichnete (Plenarprotokoll 19/136, Frage 10) und zum Anlass nahm, erst russische Diplomaten auszuweisen und dann um Rechtshilfe zu bitten (www.tagesschau.de/investigativ/hsb/georgier-mord-101.html), und inwieweit würde die Bundesregierung die Mitwirkung Russlands bei der Aufklärung im Rahmen der Rechtshilfeersuchen ebenfalls als dilatorisch bezeichnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 27. Mai 2020
Die genannten Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin wurden von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat sich aber ihrerseits mit Nachfragen vom 31. Dezember 2019 und 10. Januar 2020 an das Bundesamt für Justiz gewandt. Beide Schreiben ersuchen die deutschen Behörden wegen angeblich nicht hinreichend dargelegter Beweiserheblichkeit um Übermittlung ergänzender Informationen.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat zu den Berliner Rechtshilfeersuchen mitgeteilt, dass eine Weiterleitung an das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation nur zur Teilerledigung erfolgt sei, nämlich soweit die Erledigung der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht widersprich.