Notunterkünfte für Vertriebene in der syrischen Provinz Idlib
Inwieweit befinden sich die von der Bundesregierung mit 25 Millionen Euro unterstützten zu bauenden Notunterkünfte für Vertriebene in der syrischen Provinz Idlib (dpa vom 31. Januar 2020) in der sogenannten „Sicherheitszone“, vor dem Hintergrund, dass die Errichtung einer türkischen „Sicherheitszone“ gegen Völkerrecht verstößt und jegliche Formen der An- bzw. Umsiedlung geschützter Personen in besetzten Gebieten gemäß Artikel 49 der 4. Genfer Konvention von 1949 untersagt sind (Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12), und inwieweit präjudizieren entsprechende Hilfen für den türkischen Roten Halbmond nach meiner Auffassung den Status der Türkei als Besatzungsmacht?
Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung steht derzeit zur Umsetzung der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 24. Januar zugesagten 25 Millionen Euro zur Finanzierung von Notunterkünften in der sogenannten „Deeskalationszone“ Idlib in Kontakt mit verschiedenen humanitären Organisationen, darunter dem Türkischen Roten Halbmond. Eine abschließende Entscheidung über die genauen Projektstandorte sowie die Modalitäten der Umsetzung ist noch nicht getroffen. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass die geförderten Maßnahmen bedarfsorientiert und entsprechend den humanitären Prinzipien sowie im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht umgesetzt werden.
Die sogenannte „Sicherheitszone“ ist nicht Teil der Provinz Idlib. Es sind keine Projekte in dieser Zone geplant.