Reexportgenehmigungen für Rüstungsgüter für Aserbaidschan
Für welche Rüstungsgüter wurden seit dem Jahr 2010 Reexportgenehmigungen für Rüstungsgüter (Reexport, Sammelausfuhren) für das Endempfängerland Aserbaidschan erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Angabe der Güterbeschreibung und Wert auflisten; für 2020 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben), vor dem Hintergrund, dass die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE), nunmehr Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), aufgrund des Konflikts in der Kaukasus-Region Nagorny-Karabach mit Beschluss vom 28. Februar 1992 alle Teilnehmerstaaten der damaligen KSZE ersucht hat, ein Embargo über alle Waffen- und Munitionslieferungen gegen die beiden Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan zu verhängen, und inwieweit geht die Bundesregierung Vorwürfen nach, ob die von Deutschland exportierten und inzwischen für militärische Zwecke ausgerüsteten Mercedes-Lkw vom Modell Atego (https://taz.de/Ruestungsgueter-in-Konfliktregion/!5676676/) mit militärischer Spezifikation ausgeliefert worden sind, möglicherweise ohne dass es dafür eine behördliche Genehmigung gab (www.greenpeace.de/themen/umwelt-gesellschaft-frieden/waffenexporte/exporte-trotz-embargo)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 5. November 2020
In dem angefragten Zeitraum wurden zwei Reexportgenehmigungen für das Empfängerland Aserbaidschan erteilt.
Im Jahr 2014 wurde dem Reexport von diversen Teilen für Hubschrauber aus dem Vereinigten Königreich nach Aserbaidschan zugestimmt. Im Jahr 2015 wurde dem Reexport eines Geländewagens mit Sonderschutz für den Personenschutz einer Botschaft aus Iran nach Aserbaidschan zugestimmt.
Im Zeitraum 2010 bis heute wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt, die als Empfängerland Aserbaidschan beinhalten.
Im fraglichen Zeitraum hat die Bundesregierung keine Genehmigungen für die Ausfuhr militärischer LKW nach Aserbaidschan erteilt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass LKW mit militärischen Konstruktionsmerkmalen im Sinne der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung), die einer Ausfuhrgenehmigungspflicht als Rüstungsgut unterliegen, ohne eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung aus Deutschland nach Aserbaidschan ausgeführt bzw. unter Nichtbeachtung von Zustimmungserfordernissen dorthin re-exportiert wurden.