Staaten mit Vor-Ort-Kontrollen über den Endverbleib von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen

In welchen Ländern wurden 2018 Vor-Ort-Kontrollen über den Endverbleib von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen durchgeführt, und der Export welcher Güter war davon betroffen (bitte mit Güterbeschreibung und Gesamtwert der kontrollierten Kleinwaffenausfuhr aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 11. Februar 2019

Im Jahr 2018 fand eine Vor-Ort-Kontrolle über den Endverbleib von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen statt. Überprüft wurde der Verbleib von vollautomatischen Gewehren und Maschinenpistolen, die an einen staatlichen Empfänger in der Republik Korea ausgeführt worden waren. Auffälligkeiten oder Beanstandungen gab es keine. Zeitpunkt und tatsächliche Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen sind von verschiedenen Faktoren abhängig, auf die die Bundesregierung nur zum Teil Einfluss hat (z. B. der Produktion und Auslieferung der vor Ort zu kontrollierenden Waffen).

Die Bundesregierung sieht gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – 2 BvE 5/11 vom 21. Oktober 2014 – von weiteren Ausführungen ab. Insbesondere würde eine detailliertere Auskunft zur konkreten Typenbezeichnung und zu dem Gesamtwert vorliegend einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen darstellen. Zum anderen stehen Staatswohlinteressen entgegen, da die konkrete Bewaffnung bestimmter Empfänger in anderen Staaten deren Sicherheitsinteressen berühren kann.

Mitteilungen der Bundesregierung hierüber nach außen könnten daher die Zusammenarbeit mit diesen Staaten in Frage stellen und damit die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen.

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